Als proprietas wird in der musica mensurabilis seit Johannes de Garlandia (um 1240) die Beschaffenheit, d.h. Schreibweise oder Gestalt, von Noten angesprochen. So sagt Garlandia, eine bestimmte Schreibweise von Noten (proprietas), nämlich ihre Ligierung, sei nicht möglich, wenn die Noten textiert sind:
und Anon. 7 CS I (etwa 1260–80) hebt als kennzeichnende Eigenschaft (proprietas) von brevis- und semibrevis-Note hervor, daß sie keinerlei tractus aufweise:
Als proprietas a parte principii spricht Garlandia...